Freiwillige Angaben:
7. Weinberg
8. Rebsorten, aus denen der Wein gekeltert wurde
9. Jahrgang
10. Qualitätsstufen richten sich nach dem Zuckergehalt der Trauben.
So gibt es z.B. Prädikatsweine wie Kabinett, Spätlese, Auslese usw..
11. Die Geschmacksrichtung orientiert sich an Restsüße und Säure:
trockener Wein bis maximal 9 Gramm Restsüße,
halbtrockener Wein bis maximal 18 Gramm Restsüße
Gesetzlich vorgeschriebene Angaben:
1. Erzeuger oder Abfüller
Bezeichnungen wie Schloss, Burg, Kloster und Domäne sind ausschließlich für Erzeugerabfüllungen reserviert. Der Begriff "Gutsabfüllung" wird von Weingütern verwendet, "Erzeugerabfüllung" von Genossenschaften.
2. AP-Nummer
Pflichtangabe für Qualitäts- und Prädikatsweine ist die amtliche Prüfnummer.
Diese setzt sich wie folgt zusammen: Prüfstelle des Anbaugebiets, Ort, Betrieb, Reihenfolge der Prüfanstellung. Tafelweine müssen eine Lotnummer tragen. An dieser Nummer ist der Abfüller idendifizierbar.
3. Ort des Erzeugers oder Abfüllers
mit Herstellerland
4. Inhaltsvolumen der Flasche
zum Beispiel 0,75 l
5. Anbaugebiet
bei Qualitäts- und Prädikatsweinen
6. Alkoholgehalt des Weines



