Qualitätsstufen erkennen

Qualitätsstufen (Güteklassen)

Jeder deutsche Wein muss in einer Qualitätsstufe und Abstufung deklariert werden. Die rechtliche Qualität sollte für jeden Anwender auf dem Etikett, in der Preisliste und auf der Weinkarte erkennbar sein. Folgende Voraussetzungen müssen in vollem Umfang erfüllt sein:


  • die Einhaltung der festgelegten geographischen Herkunft (Verschnittregelung) und die Befolgung festgelegter Produktionsbedingungen
  • Anbau bestimmter (klassifizierter) Rebsorten
  • Lesetermin
  • Leseart
  • Hektarhöchstertragsbegrenzung
  • das Erreichen der festgelegten Mindestmostgewichte
  • Verarbeitung festgelegter Rebsorten im Hinblick auf die Weinart
  • Berücksichtigung analytischer Grenzwerte

Es gibt laut Weingesetz 4 Güteklassen:


  • Tafelwein
  • Landwein
  • Qualitätswein Q.b.A.
  • Qualitätswein mit Prädikat

Der Mindestalkoholgehalt beim Tafelwein (Mostgewicht) muss in allen deutschen Anbaugebieten mindestens 5 Volumenprozent (44 Grad Oechsle) betragen (mit Ausnahme von Baden, wo 6 % vol. gelten). Der Landwein ist eine gehobene Stufe des Tafelweins. Bei ihm muss auch die geografische Herkunft,  aus der die Trauben stammen, auf dem Etikett angegeben werden.

Die Trauben für Qualitätsweine müssen zu 100% aus einem der 13 deutschen Anbaugebiete stammen. Das Mindestmostgewicht liegt zwischen 50 und 72 Grad Oechsle. Für die Qualitätsweine mit Prädikat gelten die höchsten Anforderungen. Bei diesen Weinen darf dem Most kein Zucker zur Erhöhung des Alkoholgehaltes zugesetzt werden.

Es gibt 6 Prädikate bei den Qualitätsweinen:


  • Kabinett
  • Spätlese
  • Auslese
  • Beerenauslese
  • Trockenbeerenauslese
  • Eiswein